VERSICHERUNGSRECHT

Das Versicherungsrecht regelt Probleme zwischen Versicherern und Ver-
sicherungsnehmern.
Wir beraten und vertreten den Versicherungsnehmer bezüglich bestehen-
der Ersatzansprüche oder die Versicherungsgesellschaft gegen eine un-
gerechtfertigte Inanspruchnahme.
Die Besonderheiten durch die sozialrechtliche Verknüpfung im Bereich der
gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung werden durch eine enge Zu-
sammenarbeit mit dem Fachbereich Sozialrecht berücksichtigt.


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  versicherung
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