VERSICHERUNGSRECHTDas Versicherungsrecht regelt Probleme zwischen Versicherern und Ver-sicherungsnehmern. Wir beraten und vertreten den Versicherungsnehmer bezüglich bestehen- der Ersatzansprüche oder die Versicherungsgesellschaft gegen eine un- gerechtfertigte Inanspruchnahme. Die Besonderheiten durch die sozialrechtliche Verknüpfung im Bereich der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung werden durch eine enge Zu- sammenarbeit mit dem Fachbereich Sozialrecht berücksichtigt. |
• Haftpflichtversicherung
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