NOTAR PHILIPP FÜNFROCKDas Mitwirken des Notars verlangt der Gesetzgeber bei weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Willenserklärungen und Verträgen, wie bei Kauf und Schenkung von Grundstücken, Immobilien und Eigentumswohnungen, Gründung von Kapitalgesellschaften, Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Erbverträgen, Nachlassauseinandersetzungen, sowie der Errichtung von notariellen Testamenten. |
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