VERGÜTUNGDie Vergütung der Rechtsanwälte richtet sich nach Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), soweit Sie nicht mit uns ein Honorar vereinbaren. Die Vergütung des Notars erfolgt nach dem Gerichts- und Notar- kostengesetz (GNotKG). |
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