ALLGEMEINES ZIVILRECHTDas allgemeine Zivilrecht umfasst sämtliche Bereiche des BürgerlichenGesetzbuches (BGB). Hierzu zählt insbesondere das Dienst-, Werk- und Kaufvertragsrecht. Wir beraten Sie vor und bei Abschluss Ihrer Verträge und vermeiden Un- stimmigkeiten. Wir setzen Ihre Ansprüche durch und wehren unberech- tigte Ansprüche ab. |
• Kaufrecht
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