ALLGEMEINES ZIVILRECHT

Das allgemeine Zivilrecht umfasst sämtliche Bereiche des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB). Hierzu zählt insbesondere das Dienst-, Werk- und
Kaufvertragsrecht.
Wir beraten Sie vor und bei Abschluss Ihrer Verträge und vermeiden Un-
stimmigkeiten. Wir setzen Ihre Ansprüche durch und wehren unberech-
tigte Ansprüche ab.


• Kaufrecht
• Werkvertragsrecht
• Vertragsrecht
• Dienstvertragsrecht