GRUNDSTÜCKSRECHT

Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Fragen, die im Zusam-
menhang mit Grundstücken stehen. Dies beginnt bei der Über-
prüfung eines Immobilienkaufvertrages und setzt sich fort bei der
Durchsetzung der Ansprüche aus einem Kaufvertrag bei Mängeln
sowie der Geltendmachung von Ansprüchen aus Nießbrauchs-
und Dienstbarkeitsvereinbarungen.

 

• Immobilienkauf
• Vormerkung
• Auflassung
• Hypothek
• Grundschuld
• Grundbuch
• Nießbrauch
• Dienstbarkeit
• Zwangsvollstreckung