ERBRECHTWir beraten Sie bei der Gestaltung Ihres Testaments oder Erbvertrages,bei Schenkungen sowie Untermehmens- und Vermögensnachfolge zu Lebzeiten. Gleichfalls beraten und vertreten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach dem Erbfall. Selbstverständlich übernehmen wir Testamentsvollstreckungen. |
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