GRUNDSTÜCKSRECHTWir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Fragen, die im Zusam-
menhang mit Grundstücken stehen. Dies beginnt bei der Über- prüfung eines Immobilienkaufvertrages und setzt sich fort bei der Durchsetzung der Ansprüche aus einem Kaufvertrag bei Mängeln sowie der Geltendmachung von Ansprüchen aus Nießbrauchs- und Dienstbarkeitsvereinbarungen. |
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